Umfang der Leistung

Von der Leistung der Putztüüfeli Hostettler GmbH umfasst und im Preis inbegriffen sind die Personalaufwände (Arbeitszeit des Reinigungspersonals) und die Zurverfügungstellung von Reinigungsgeräten, Reinigungsmaterialien und weiterem Verbrauchsmaterial.

1.1 Unterhaltsreinigung

Von der Leistung ausdrücklich nicht umfasst und im Preis nicht inbegriggen sind Aufwände für Abfallentsorgung; Behebung/Reparatur von Löchern; Fleckenbehandlung bei Starkverschmutzten Teppichböden, Laminat und Parkett; Aufwände für Kalk- und Urinsteinentfernung; Erbrochenem; jegliche Exkrementen sowie Urinbeseitigung Es werden keine Möbel, Polstergruppen, Schränke, Teppiche sowie andere freistehende Utensilien verschoben oder weggeräumt. Während der Reinigung dürfen sich keine Tiere im Reinigungsbereich aufhalten. Kunde müssen in einem separaten Raum untergebracht werden. Die zu reinigenden oder abzustaubenden Flächen müssen abgeräumt sein, es erfolgt keine Wegräumung der Gegenstände. Höhe, der Abzustaubenden oder zu Reinigigenden Gegenstände darf max. 1.5 Meter beantragen, wenn nicht anders vermerkt.

1.2 Endreinigung

Von der Leistung ausdrücklich nicht umfasst und im Preis nicht inbegriffen sind Aufwände für die Behebung/Reparatur von Löchern, das Abwaschen von Wänden und Decken sowie für das Entsäuern der Bodenplatten, und jeglichen Reparaturarbeiten.

Beanstandungen und Mängelrüge

Beanstandungen sind innen 24 Stunden nach Beendigung des Auftrags der Pütztüüfeli Hostettler GmbH Schriftlich via E-Mail unter info@putz-tuefeli.ch mit den Entsprechenden Bildern und den nötigen hinterlegten nicht Manipulierten Daten (ITPC) zu melden, ansonsten jegliche Haftungs- und insbesondere Nachbesserungsansprüche verwirkt sind und die Dienstleistung somit als erfüllt gilt. Der Auftraggeber hat bei einer gerechtfertigten Reklamation ein Nachbesserungsrecht, das durch die Pütztüüfeli Hostettler GmbH erfüllt werden muss. Beanstandungen während der Kündigungsfrist werden im vomherein bereits abgelehnt.

Sonstige Bestimmungen

3.1 Fensterreinigungen

Fenster müssen frei zugänglich sein. Insbesondere sind jegliche, die ordentliche Reinigungsdurchführung beeinträchtigende Gegenstände wie Aufhänger, Blumen, feste Vorhänge, die nicht zur Seite geschoben werden können, etc. zu entfernen bzw. vorgängig wegzuräumen.

3.2 Ablageflächen

hiervor gilt entsprechend auch für jegliche Ablageflächen, die abgestaubt oder gereinigt werden müssen.

3.3 Rauchen

Der bei Reinigungsarbeiten anwesende Auftraggeberin hat in Anwesenheit von Reinigungskräften der Pütztüüfeli Hostettler GmbH das Rauchen zu unterlassen.

3.4 Diverses

Gegenstände wie Spiegel, Bilder, sämtliche Sachen, die an Wänden oder Decken montiert sind, müssen fest verschraubt sein. Für nicht Fachgerechte montierte Sachen jeglicher Art, übernimmt die Pütztüüfeli Hostettler GmbH keine Haftung.

3.5 Reinigungsmittel

Eswerden ausschliesslich Reinigungsmittel der Pütztüüfeli Hostettler GmbH verwendet. Reinigungsmittel vom Auftraggeber werden ausdrücklich nicht verwendet.

3.6 Entsorgung

Die Putztüüfeli Hostettler GmbH ist nicht Verpflichtet Müll oder Abfall aus dem zu reinigenden Gebäude / Wohnung zu Entsorgen.

3.7 Sonn- und Feiertage

Die Putztüüfeli Hostettler GmbH untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Schweiz keine Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Ausnahmen werden als solches generell nicht bewilligt.

Die gesetzlichen Feiertage variieren von Kanton zu Kanton. Relevant für die Regelung betreffend Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist der Wohnort des Auftraggebers.

Offerte / Vertrag / Kündigung

4.1 Offerte

Sollte 10 Arbeitstage nach Zustellung der Offerte keine Auftragsbestätigung des Kunden erfolgt, wird die Offerte als stillschweigend abgelehnt betrachtet.

4.2 Vertrag Retour

Es müssen beide Exemplare (Vertrag) innert 5 Arbeitstagen unterschrieben zur Gegenzeichnung retourniert werden, ansonsten der Termin nicht weitergehend reserviert werden kann. Sollte der Auftrag gemäss Offerte durch den Auftraggeber erteilt werden, jedoch der Vertrag nicht zurückgesendet werden, ist die Putztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt einen Unkostenbeitrag von CHF 150.- in Rechnung zu stellen.

4.3 Auftrags Ausführung

Aufträge werden erst ausgeführt, wenn die Putztüüfeli Hostettler GmbH im Besitz des Vertrages ist und diesen auch mittels Unterschrift dem Auftraggeber zurückgesandt hat, ohne Vertrag welche beiden Partien unterzeichnet haben wird der Auftrag weder ausgeführt,

noch eingeplant.

4.4 Vertragslaufzeit

Bildet der Vertragsgegenstand nicht bloss eine Einmalreinigung oder wurden die Reinigungseinsätze nicht sonst wie gemäss spezifischem Reinigungsplan auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, so ist die Vertragslaufzeit unbefristet.

4.5 Auflösung des Vertrages (Private)

Bei Reinigungen im Abo (täglich, wöchentlich,14-tägig, alle drei Wochen/monatlich) kann der Vertrag frühstens 2 Monaten nach dem 1.Reinigungseinsatz gekündigt werden. Der

Vertrag ist danach jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende eines

Kalendermonats kündbar.

4.6 Auflösung des Vertrages (Gewerbe / Industrie / Praxis)

Bei Gewerbe-, Industrie- und Praxisreinigungen im Abo (täglich, wöchentlich/14-tägig/alle drei Wochen/monatlich) kann der Vertrag frühstens 5 Monaten nach deml.Reinigungseinsatz gekündigt werden. Der Vertrag ist danach jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats kündbar.

4.7. Bedingungen für die Kündigung

Kündigungen via E-Mail, WhatsApp, A-Post+ oder SMS sind nicht zulässig und müssen per Einschreiben erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang/Avis bei der Putztüüfeli Hostteler GmbH.

Terminabsagen

5.1 Wochenreinigung (täglich, wöchentlich, 14-tägig, alle drei Wochen)

Verhinderungen bei der Wahrnehmung von Reinigungseinsätzen seitens des Auftraggebers sind der Pütztüüfeli Hostettler GmbH schnellstmöglich und bis spätestens zehn Kalendertage vor Auftragstermin via E-Mail an info@putz-tuefeli.ch mitzuteilen, WhatsApp und SMS-Nachrichten gelten nicht als eine Absage. Erfolgt die Terminabsage später als acht Tage vor Auftragstermin, so sind durch den Auftraggeber 100 %des für den Reinigungseinsatz vereinbarten Betrages geschuldet. Terminabsagen während bereits gekündigter Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen bzw. werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Anderungen des Vertrages können nur mit der Zustimmung der Auftragsfirma und mit einer Wartefrist von vier Monaten erfolgen. Kann die Pütztüüfeli Hostettler GmbH aus Gründen, die sie nicht zu verschulden hat, nicht in die Lokalität des Auftraggebers, ist durch letzteren ebenfalls der volle Betrag geschuldet.

5.2 Endreinigung, Einmalreinigung und Monatsreinigung

Hierfür gelten folgende Regelungen: 39 Kalendertage bis 25 Kalendertage vor Auftragsdatum 50 % der vereinbarten Summe, 24 Kalendertage bis Auftragsdatum 100 % der vereinbarten Summe.

5.3 Krankheit oder Unfall

Muss ein Termin infolge Krankheit oder Unfall abgesagt bzw. Verschoben werden, ist die Putztüüfeli Hostettler GmbH im Zweifelsfall berechtigt vom Auftraggeber ein Arztliches Zeugnis zu verlangen, ansonsten die Reinigungskosten dem Auftraggeber zu den Konditionen wie in Art. 5.1 / Art. 5.2 erwähnt verrechnet werden.

Endreinigungen (Bau- und Abgabereinigungen)

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich bei Bauendreinigungen und Abgabereinigungen keine Handwerker mehr in den zu reinigenden Räumlichkeiten aufhalten und dass das ganze Inventar weggeräumt ist. Andernfalls ist die Pütztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt, hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, oder vom Vertrag zurückzutreten, hierbei werden dem Auftraggeber 100% der Auftrag Summe in Rechnung gestellt Eine Nachreinigung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Stundenabrechnung, Rechnungsstellung

Die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt mittels einer Mitarbeiter App, in welchem die tatsächlich geleisteten Stunden dem Kunden abgerec,-, werden, diese werden bei der Ankunft der Mitarbeiter/innen beim Kunden (Parkplatz) bis zum Verlad des Materials nach Beendigung des Reinigungseinsatzes pro Mitarbeiter/in und Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt nicht bei Pauschal vereinbarten Reinigungskosten.

Bonitätsauskunft

Die Putztüüfeli Hostettler GmbH holt über jeden neuen Vertragspartner/in die nötigen Informationen über dessen Zahlungsverhalten und Betreibungsstatus ein. Bei einer Negativen Bonität ist die Putztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt anfragen abzulehnen, oder Dienstleistungen im Voraus zu Verrechnen.

Zahlungen

9.1 Zahlungsbedingungen

Rechnung sind innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen.

9.2 Zahlungsverzug

Die Zahlungserinnerung erfolgt nach 20 Tagen die 1.Mahnung nach 30 Tagen, nach 45 Tagen erfolgt umgehend die Betreibung. Gleichzeitig wird eine Umtriebs Entschädigung von zusätzlich CHF 150.- sowie ein Administrativer Aufwand von CHF 100.- in Rechnung gestellt.

9.3 Aussetzen der Reinigung

Bei Zahlungsverzug (1.Mahnung) des Auftraggebers ist die Pütztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt, die Reinigung auszusetzen und hierfür dem Auftraggeber 100% des je Reinigungseinsatzes geschuldeten Entgelts in Rechnung zu stellen.

9.4 Mahnkosten

Mahnungen werden mit CHF 50.- in Rechnung gestellt.

Personalabwerbung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter/innen der Pütztüüfeli Hostettler GmbH kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Sperrfrist ist zwei Jahre nach dem letzten Reinigungsauftrag. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber der Pütztüüfeli Hostettler GmbH eine Ablösesumme in der Höhe von CHF 4000 • pro Mitarbeiter/in.

Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht

Die Putztüüfeli Hostettler GmbH und deren Miaterbeiter/Innen verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass er einer Schweigepflicht für Geschäftsgeheimnisse unterliegt. Als Geschäftsgeheimnisse gelten jegliche Informationen, deren Weitergabe der Putztüüfeli Hostettler GmbH und deren Mitarbeiter/innen in irgendeiner Art und Weise schaden könnten. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses fort.

Anpassungen

Gesetzliche Vorgaben, Auflagen des GAV, Anpassungen der Teuerung, der MwSt. sowie Preisanpassungen von Lieferanten etc. bleiben ausdrücklich vorbehalten und können jeweils per 01.01 jedes Jahr oder bei Inkrafttreten angepasst werden.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzten, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Niederbipp BE.